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Richtlinien für Glassteine
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RICHTLINIEN FÜR GLASSTEINE
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  1 - Der Glasstein – “Das unbekannte Wesen”
2 - Die europäischen (EN) und internationalen (ISO) Richtlinien
3 - Die Auswirkungen der Beachtung dieser Richtlinien bei der Glasstein-Herstellung für den Endverbraucher und den Verleger/Installateur
4 - Wo und von wem werden Glassteine produziert?
5 - Einfuhr von Glassteinen aus Nicht-EU- Ländern
 
 

5 - Der Import von Glassteinen aus nicht zur EU gehörenden Ländern

Der Importeur von Waren, die nicht in EU Ländern hergestellt werden, hat neben den EG-Vorschriften eine Reihe von wichtigen nationalen Vorschriften zu befolgen, und zwar in Bezug auf:
  • die Etikettierung der Waren
  • die Angaben zur Herkunft oder zum Ursprungsland
  • die Sicherheit der Waren und
  • die Haftung für durch fehlerhafte Ware verursachte Schäden (die sogenannte Herstellerhaftung).

Hinsichtlich der Warensicherheit in Europa gibt es für die allgemeine Sicherheit von Waren eine Regelung, die in der Richtlinie 92/59/CEE, abgeändert durch die Richtlinie 2001/95/CEE, enthalten ist und neben den branchenspezifischen Vorschriften für die einzelnen Warentypologien zur Anwendung kommt.
Die Warensicherheitsvorschriften betreffen nicht nur die Hersteller, sondern auch die Händler.
Als Hersteller werden in der Tat nicht nur die Hersteller selbst betrachtet, sondern auch jede andere Person, die sich als Hersteller qualifiziert, indem sie auf dem Produkt ihren eigenen Namen, ihr Markenzeichen oder ein anderes Kennzeichen anbringt, oder die Ware repariert; das gleiche gilt für den Vertreter des Herstellers, wenn Letzterer keinen Sitz in der EU hat, oder für den Importeur der Ware, falls es keinen Vertreter in der EU gibt, sowie auch für die anderen Firmen der Vertriebskette in dem Maße, in dem ihre Tätigkeit auf die Sicherheitscharakteristiken der Waren Auswirkung haben kann.
Die auf den Markt gebrachten Waren müssen sicher sein. Sicher sind die Waren, die unter normalen oder mit einer gewissen Sicherheit voraussehbaren Gebrauchsbedingungen, einschließlich Lebensdauer, Inbetriebsetzung, Montage und Wartung, keinerlei Risiko oder nur ein minimales Risiko darstellen, das  mit der Verwendung der Ware vereinbar ist und vom Gesichtspunkt eines weitgehenden Schutzes der Gesundheit und der persönlichen Sicherheit als annehmbar anzusehen ist.
Der Hersteller muss dem Verbraucher u.a. alle Informationen liefern, die für eine Bewertung und Prävention der mit einem normalen Gebrauch verbundenen Gefahren nützlich sind, muss Maßnahmen ergreifen, die es dem Verbraucher ermöglichen über die Gefahren informiert zu sein, und muss all das unternehmen, was erforderlich ist, um die Gefahren zu vermeiden; all dies bis zum Moment, in dem die Ware vom Markt zurückgezogen wird. 
Der Händler hat zudem spezifische Verpflichtungen, auch dann wenn er nicht als Hersteller betrachtet wird.
Er darf zum Beispiel keine Waren liefern, deren Gefahren er kennt oder hätte kennen müssen; er muss mit den Behörden zusammen arbeiten, auch indem er über zum Schutz der Verbraucher getroffene Maßnahmen informiert und für einen Zeitraum von zehn Jahre ab Übergabedatum an den Endverbraucher die Unterlagen aufbewahrt, aus denen die Herkunft der Ware zu ersehen ist.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen hat sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Sanktionen zur Folge.
Speziell hinsichtlich der Haftung im Fall von durch fehlerhafte Ware verursachte Schäden gelten in der EU die in den verschiedenen Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Art und Weise zur Durchführung gebrachten und in der Richtlinie 85/374/CEE, abgeändert durch die Richtlinie 99/34/CEE, vorgeschriebenen Regeln.  
Für die aus nicht zur EU gehörenden Ländern eingeführten Waren liegt die Haftung auch beim Importeur, selbst wenn der Hersteller ausgemacht wurde. Der Händler haftet zudem immer, wenn der Hersteller nicht bekannt ist.


HINWEIS
In der GESAMTEN Europäischen Union GELTEN die Vorschriften des Zollgesetzes der EU (Verordnung  1992/2081/CEE, die den Importeuren spezielle Verpflichtungen auferlegt). SEVES S.p.A. weist darauf hin, dass die in der vorliegenden Broschüre enthaltenen Informationen lediglich informativen Charakter haben und im Laufe der Zeit Änderungen und/oder Neubearbeitungen in Bezug auf Inhalt und Bedeutung unterliegen können. SEVES S.p.A. übernimmt folglich keinerlei Verantwortung für eventuelle Fehler, Änderungen und damit verbundene Auslegungen.



 
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